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Annette Reber Krankheit

Annette Reber Krankheit

Annette Reber Krankheit – Annette Reber, deutsche Autorin, Regisseurin und Dramaturgin, wurde 1964 in Berlin geboren und starb am 13. Januar 2008 ebenfalls in Berlin. Sie arbeitete an mehreren Berliner Theatern, darunter am Deutschen Theater und am Maxim Gorki Theater. Die Tochter von Heinz-Florian Oertel studierte Theaterwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie floh 1987 aus der DDR und besuchte die Schule für Theater, Kunst und Slawistik in Wien.

Anfang der 1990er Jahre zog sie zurück nach Berlin und arbeitete bis 2000 an Thomas Langhoffs Deutschem Theater. Nachdem Bernd Wilms 1940 das Deutsche Theater als Intendant verließ, wechselte sie an Volker Hesses Maxim Gorki Theater, wo sie seitdem arbeitet und seit 2001 Chefdramaturgin ist. Außerdem war sie Gastregisseurin am Volkstheater Rostock. Gemeinsam mit Armin Petras war sie für die erfolgreiche Revitalisierung und Erweiterung des Maxim Gorki Theaters in neue Formen sowie die Schaffung von Reihen zur deutschen Geschichte verantwortlich.

etwa die Workshop-Reihe Glaube II zum 40. Jahrestag der DDR. Sie schrieb Kinderstücke über das deutsche Gedenkverhalten und führte diese in Berlin und Rostock auf. 2006 brachte sie ihr gemeinsames Kind zur Welt, 2007 veröffentlichte sie Erinnerungen und Essays des verstorbenen Schauspielers Eberhard Esche. Sie war in dritter Ehe mit Alexander Lang, Regisseur und Schauspieler am Deutschen Theater, verheiratet. Sie starb am 13. Januar 2008 im Alter von 43 Jahren nach langer Krankheit und wurde unter ihrem Geburtsnamen Annette Lang auf dem Friedhof Pankow III beigesetzt.

Schöpfer von Theaterstücken und Filmen

Es ist der 24. Januar 2008 in Berlin. Annette Reber, Dramaturgin, Autorin und Regisseurin, ist soeben verstorben, wie kürzlich bekannt wurde. Während Volker Hesses Intendanz in Berlin war sie Chefdramaturgin des Maxim Gorki Theaters. Sie prägte den Spielplan des Maxim Gorki Theaters maßgeblich, insbesondere im Bereich historischer Reihen mit deutscher Thematik. Gemeinsam mit Armin Petras konzipierte sie die Workshop-Reihe Glaube II zum 40. Gründungsjubiläum des Theaters.

Jahrestag der DDR, beschäftigte sich mit deutscher Erinnerungskultur mit Adriana Altaras, schrieb gelegentlich Theaterstücke für Kinder und begann in den letzten Jahren mit der Regie. Berlin, 1964 ist das Jahr, in dem Annette Reber geboren wurde. Ihr Vater, Heinz Florian Oertel, war der legendäre DDR-Sportkommentator. Er begann in den 1950er Jahren als Schauspieler und Regieassistent in Cottbus.

Annette Reber verließ die DDR kurz vor der Wiedervereinigung, um zunächst in Berlin, dann in Wien Theater zu spielen. 1990 zog sie zurück nach Berlin und arbeitete lange Zeit in der Dramaturgie von Thomas Langhoff am Deutschen Theater, bis sie 2001 Chefdramaturgin am Maxim Gorki Theater wurde. 1998 kam ihr Sohn Jonathan zur Welt und im vergangenen Jahr veröffentlichte sie im Berliner Eulenspiegel-Verlag eine Sammlung der Schriften und Reden des verstorbenen Schauspielers Eberhard Esche.

Der Filmregisseur Alexander Lang war Annette Rebers letzter Ehemann. Nach langer Krankheit starb sie am 13. Januar in Berlin.

Biografie

Der deutsche Schauspieler Eberhard Esche (25. Oktober 1933 – 15. Mai 2006) war ein Star der klassischen Bühne am Deutschen Theater in Berlin. Von 1952 bis 1955 besuchte Esche die Theaterhochschule Leipzig. Nach Auftritten in Meiningen, Erfurt und Karl-Marx-Stadt kam er 1961 ans Deutsche Theater. Abgesehen von einer kurzen Unterbrechung zwischen 1969 und 1971 gehörte er seitdem zum Ensemble. Von 1961 bis 1999 war er am Theater engagiert und trat danach als Gastschauspieler auf.

Er trat auch in DEFA-Filmen auf und hielt Vorträge zu Themen wie „Deutschland: Ein Wintermärchen“ von Heinrich Heine und „Reineke Fuchs“ von Goethe. Cox Habbema, eine Schauspielerin und Regisseurin, und Esche heirateten zum zweiten Mal, nachdem sie sich am Set von „Wie angelt man sich einen König?“ kennengelernt hatten. In „Klemperer“ ist die Schauspielerin Esther Esche zu sehen, geboren am 13. März 1965, aus ihrer ersten Ehe.

Im Rahmen der Kulturveranstaltung „Poesie – Jazz – Prosa“ in der Berliner Kongresshalle am Alexanderplatz 1964 hatte seine Interpretation von Sergej Wladimirowitsch Michalkows Novelle „Der Hase im Rausch“ in der DDR großen Erfolg. Dieses Gedicht macht sich darüber lustig, wie Menschen in der Öffentlichkeit so gehorsam, hinter verschlossenen Türen aber so trotzig sein können. Wegen seiner einzigartigen Gesangsstimme war er ein gefragter Redner und Rezitator.

Seine Interpretation von Heine war warm und freundlich.

Bis heute trägt er den „Eduard von Winterstein-Ring“ des Deutschen Theaters in Berlin. Der Dichter Peter Hacks war einer der engsten Freunde von Eberhard Esche. Beide Seiten profitierten von der Freundschaft. Als Hommage an sich selbst schrieb Eberhard Esche das Gedicht „Esches Mauer“. Esche starb am 15. Mai 2006 im Alter von 72 Jahren in einem Berliner Krankenhaus an Krebs. Sein Sohn Jonathan 1998, dessen Mutter die Regisseurin/Autorin Annette Reber war, starb vor ihm am 13. Januar 2008 nach langer Krankheit. Ein Ehevertrag kann unethisch sein, wenn.

Freiheit

Das Recht, einen Ehevertrag zu schließen, ist ein Grundrecht beider Parteien. Sowohl der Mangel an guten Sitten als auch der Verstoß gegen Treu und Glauben schränken die Vertragsfreiheit ein. Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn eine Regelung zu einer offensichtlichen Lastenverteilung führt, die im Einzelfall nicht gerechtfertigt werden kann und dem belastenden Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzumutbar erscheint.

War ein Ehegatte bereits vor Abschluss des Ehevertrages gewissen Risiken ausgesetzt, wird dieser Ehegatte durch die Vereinbarung nicht unangemessen belastet. Eine Vorerkrankung oder der Abschluss einer Ausbildung mit geringen Berufsaussichten sind zwei Beispiele. Daher kann es nicht schaden, Unterhaltszahlungen im Krankheits- oder Arbeitslosigkeitsfall auszuschließen.

Folgen der Scheidungsvereinbarung

Widersprechen die Regelungen des Ehevertrages allerdings dem Gesetz, das die Scheidungsfolgen regelt, geht die Beweislast laut BGH auf eine Partei über; außerhalb dieses „Kernbereichs“ ist ein Eingriff jedoch grundsätzlich zulässig. Der BGH hat die verschiedenen Scheidungsfolgen danach klassifiziert, ob diese Auswirkungen dem Gesetz widersprechen. Der zentrale Treffpunkt des Hauses befindet sich im Erdgeschoss.

Als besonders streng hat der Bundesgerichtshof eine Einschränkung im Ehevertrag eingestuft, die Kindesunterhalt, Unterhalt wegen Alter oder Krankheit und Versorgungsausgleich ausschließt. Hier laufen die rechtlichen Folgen einer Scheidung wirklich zusammen. Arbeitslosenversicherung, Ausbildungszusatzversicherung und Erwerbsersatz umfassen die folgenden Stufen. Auch Regelungen zum Zugewinnausgleich können im Ehevertrag getroffen werden.

Regulierung der Wirksamkeit

Zwar ist es richtig, dass Interventionsbestimmungen nicht immer funktionieren, aber auch nicht alle. Vielmehr ist jede Art von Einmischung akzeptabel. Es ist wichtig zu betonen, dass Regeln, die auf Interventionen im zentralen Bereich abzielen, strengeren Bedingungen genügen müssen als solche, die auf einer eher peripheren Ebene eingreifen. Wenn beispielsweise die Nachteile einer Intervention im Kernbereich durch Vorteile anderer Art ausgeglichen werden, kann die Intervention lohnend sein.

Die Existenz der Ehe an sich kann eine Intervention rechtfertigen, ebenso wie das Vorliegen zwingender Argumente zugunsten des bevorzugten Ehepartners. Wichtig ist daher immer, die konkrete Situation zu berücksichtigen. Die gemeinsame Vision der Eheleute sollte in der Präambel des Ehevertrags festgehalten werden. Dies ist hilfreich, um mögliche Erklärungen abwägen zu können.

Abgesehen von der Frage der Unmoral ist ein Ehevertrag ungültig, wenn er einem Ehepartner rechtliche Befugnisse verleiht, die dieser Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung missbrauchen könnte. Wenn ein Ehepartner eindeutig mehr Verantwortung trägt als der andere, muss diese Frage sowie die Frage der Unmoral bejaht werden.

Eheverträge, die Verantwortlichkeiten aufteilen

Weicht die tatsächliche, sinnvolle Ausgestaltung der Lebensverhältnisse des Paares erheblich von der ursprünglichen Lebensplanung ab, die dem Vertrag zugrunde lag, kann eine solche ungleiche Aufteilung aufrechterhalten werden. Erst wenn beide Partner die veränderte Situation anerkannt haben, kann sie anders bewertet werden. Wenn beispielsweise ein Partner seinen beruflichen Weg nicht wie erwartet verfolgt oder länger als vorgesehen zu Hause bei den Kindern bleibt, muss die Lebensplanung des anderen Partners überarbeitet werden.

Die Rechtsfolgen eines Ehevertrages, der bei Abschluss oder Scheidung sittenwidrig war oder gegen Treu und Glauben verstoßen hat, beurteilen sich nach § 138 BGB. Sämtliche Bestimmungen des Ehevertrages sind nichtig. Nur in seltenen Fällen ist es möglich, nur das sittenwidrige Element des Vertrages zu beseitigen und den Ehevertrag weiter wirksam zu halten, und auch dann nur, soweit sich dies aus dem Willen der Ehegatten ableiten lässt.

Ehegatten können eine solche Regelung bei Vertragsabschluss in ihren Vertrag aufnehmen. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn nur ein Partner von den Vertragsbedingungen betroffen ist.

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