Bingen: Mutter eines vermissten Mädchens tot –Staatsanwalt Ronny Stengel erläuterte, dass sich die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen am ursprünglichen Gedanken orientieren müsse. In diesem Fall sei das Gesetz bindend. „Wenn wir davon ausgehen, dass das Kind allein zum Fluss gegangen und dort ertrunken ist, hätte die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt“ – und sich damit der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Stellt sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Tod des kleinen Mädchens um einen tragischen Unfall handelt und die Verletzung der Vormundschaft nur eine untergeordnete Rolle spielt, könnte von einer Strafe ganz abgesehen werden.
Das sagt die Staatsanwaltschaft.
Der Mutter eines zweijährigen Mädchens wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Ihr Anwalt spricht von einem „schweren Unfall“ und bittet um Verständnis. Bangsen – Die tragische Nachricht vom Mord an einem zweijährigen Mädchen aus Bingen verbreitete sich am Dienstag, 19. Dezember, nach tagelanger Fahndung.
Die Leiche des Kindes wurde von Rettungskräften in der Nähe des Hauses eines älteren Ehepaars aus einem Fluss gezogen. Nach Angaben der Polizei verließ das Kind am Sonntagnachmittag (17. Dezember) gegen 14.30 Uhr das Haus und verschwand anschließend. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ein Anwalt erörtert die Vorwürfe gegen die Mutter
Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter erhoben.
Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Dass die Mutter ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Tochter vernachlässigt hat, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Der Anwalt der Mutter, Detlef Kröger, äußerte gegenüber dem Südkurier seinen Unmut über die Vorgehensweise und bat die Öffentlichkeit um Verständnis. Es drohe ein „schwerer Unfall“ und Kröger betonte, es sei unmöglich, die Kinder ständig zu beaufsichtigen.
Die 24-jährige Moldawierin, die Mutter des Kindes, zeigte sich zutiefst betroffen. Denn „eine Mutter hat hier auf höchst tragische Weise ihr Kind verloren“, bat Kröger um Milderung. Tragischer Vorfall in Bingen: Anwalt der Mutter spricht Missverständnisse an und wendet sich an die Öffentlichkeit
Verwandte und Freunde der 24-jährigen Mutter aus Moldawien sagten, sie sei sehr liebevoll und aufmerksam zu ihrer Tochter gewesen und habe die meiste Zeit zu Hause verbracht. Das Kind sei für sein Alter bemerkenswert selbstständig gewesen, heißt es. Demnach soll das kleine Mädchen bereits in der Lage gewesen sein, selbstständig die Treppe hinunterzugehen und die Haustür zu öffnen.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung: Erhöhtes Risiko durch höhere Durchflussmengen
In seinem Posting im Südkurier geht der Anwalt auch auf die aktuellen Hochwasserstände infolge der starken Regenfälle der vergangenen Tage ein und betont die dadurch erhöhte Gefahr für im Wasser spielende Kinder.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass in solchen Fällen sämtliche Ermittlungen fortgeführt werden müssten. Die Mutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel, „wenn wir davon ausgehen, dass das Kind allein zum Fluss gegangen und dort ertrunken ist.“ Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, der Anwalt der Mutter betonte jedoch, er wolle nicht öffentlich über den Ausgang spekulieren, pflege aber guten Kontakt zur Staatsanwaltschaft.
Sollte sich herausstellen, dass der Tod der Zweijährigen ein tragischer Unfall war, könnte eine Strafe ganz vermieden werden. Tragische Gewissheit herrscht derzeit in Bingen, wo ein kleines Mädchen verschwunden ist. Nun steht auch die Mutter des Kindes vor Gericht.
Update vom 28. Dezember, 11.13 Uhr: Warum das zweijährige Kind in Bingen am Fluss landete, ist weiterhin unklar. Zunächst war auch die Mutter Ziel der polizeilichen Ermittlungen. Der Rechtsanwalt der jungen Frau, Dr. Detlef Kröger, erklärte, die „Ermittlungsmaßnahmen“ seien „im Wesentlichen“ abgeschlossen. Darüber hinaus gebe es keine Hinweise auf einen Betrug, sagte der Anwalt, der sich mit einer leidenschaftlichen Stellungnahme an die Öffentlichkeit wandte.
Update vom 23. Dezember 2012, 00:03 Uhr Der Anwalt der Mutter, der nach dem Todesfall in Bingen in den Fokus der Ermittlungen geriet, hat sich nun geäußert. Dem Südkurier sagte er: „Ich bitte alle um Verständnis, denn hier hat eine Mutter auf höchst tragische Art und Weise ihr Kind verloren: „Das ist ein schwerer Unfall.“
In Bingen wurde ein zweijähriger Junge entführt: Nach der Obduktion ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung. Der Anwalt äußert sich besorgt über den aktuellen Zustand der Mutter und spricht über ein Missverständnis.
Seit vergangenem Donnerstagabend ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter des Mädchens wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, nachdem ein zweijähriges Mädchen aus einem Lauchert bei Bingen entführt worden war. Der Anwalt der 24-jährigen Mutter, Detlef Kröger, äußerte sich gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“ zu dem Fall.
„Der Mutter geht es extrem schlecht“, so Kröger auf Nachfrage. Es passiere das Schlimmste, was einer Mutter passieren könne. Was sie gerade durchmache, sei unvorstellbar.
Ein Appell an die Öffentlichkeit ist ihm derzeit besonders wichtig: „Ich kann nur wiederholen, dass hier eine Mutter auf tragische Weise ihr Kind verloren hat und schon genug Vorwürfe erhebt.“ Die 24-jährige Moldawierin sei wohl gerade aus der Dusche gekommen, als ihre kleine Tochter aus der Wohnung gerannt und 35 Meter zurückgewichen sei, sagte Kröger.
Informationen aus der Umwelt
Dem bekannten Kreis zufolge war die Zweijährige äußerst selbstständig. Er habe mit Freunden und Bekannten der Familie gesprochen, und alle hätten betont, dass die Mutter die meiste Zeit zu Hause mit ihrer Tochter verbringe. Kröger argumentiert, es sei unmöglich, sie immer im Kopf zu haben, aber alle Eltern wüssten, dass das so sei.
Außerdem lieferte Kröger eine Erklärung dafür, warum immer wieder berichtet wurde, das Mädchen sei im Pyjama aus dem Haus gegangen, schließlich aber in Alltagskleidung aufgefunden worden sei: «Mein Chef spricht eigentlich kein Deutsch», sagt Kröger.
Er hatte Glück, dass in seiner Praxis ein Dolmetscher war, der ihn begleiten konnte. Natürlich handelte es sich um einen Übersetzungsfehler, eine andere Erklärung gibt es nach einem Gespräch mit der Mutter nicht.“
Der Unfallhergang ist noch immer ungeklärt.
Da es weder Videoaufzeichnungen noch Zeugen gibt, die den Unfall beobachtet haben, werden die Umstände des Unglücks wohl auf absehbare Zeit ein Rätsel bleiben. Damals seien auch Durchflussmenge und Wasserdruck unterschiedlich gewesen. „Eine weitergehende Haftung“ könne ausgeschlossen werden, sagte der Anwalt, nachdem die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen seien und das Obduktionsergebnis „Tod durch Ertrinken“ lautete.
Dass dies nicht der Fall sei, argumentiert Kröger, werde deutlich, wenn die Staatsanwaltschaft wegen «fahrlässiger» Tötung ermittelt. Nun versuche die Mutter, mit der Situation klarzukommen. Doch der Tod eines Kindes sei sicherlich die schlimmste Strafe, die eine Mutter erleiden könne. So heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft.
Der zuständige Staatsanwalt Ronny Stengel war für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen. Anders als andere Medien wies er allerdings darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen jedem Anfangsverdacht nachgehen müsse.
So verlangt es das Gesetz. Laut Stengel hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt und sich deshalb der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, als die Staatsanwaltschaft feststellte, dass das Kind allein zum Fluss gegangen und ertrunken sei.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass es sich beim Tod der Zweijährigen um einen tragischen Unfall handelte, bei dem die Verletzung der Fürsorgepflicht nur eine untergeordnete Rolle spielte, könnte Stagel vollständig von jeglicher Verantwortung für die Tat entbunden werden. An dieser Stelle konnte der SÜDKURIER mit dem Anwalt der Frau kommunizieren. „Ich bitte alle höflich um Geduld, denn hier hat eine Mutter ihr Kind auf höchst tragische Weise verloren“, appelliert Detlef Kröger vor allem an die Öffentlichkeit. Sie leide unter der schweren Verstörung.
Anwalt spricht von „schwerem Unfall“
Eine hundertprozentige Überwachung eines Kindes sei unmöglich, meinte Kröger. Das wisse jeder, der selbst Kinder habe. Von Familie und Freunden habe er nur gehört, dass die Mutter sehr fürsorglich und aufmerksam mit ihrer Tochter umgegangen sei. Die 24-jährige Moldauerin verbrachte die meiste Zeit zu Hause mit ihrem Kind, da sie kaum Deutsch spreche. Die Mutter sei kurz im Badezimmer gewesen, als das Mädchen verschwand.
Aufgrund von Übersetzungsproblemen kommt es zu Missverständnissen.
Als Grund für die Missverständnisse in den Anzeigen nennt Kröger mangelnde Deutschkenntnisse. Die Zweijährige soll zunächst im Schlafanzug das Haus verlassen haben, wurde später aber in Alltagskleidung aufgefunden. «Ein Übersetzungsproblem», sagt Kröger.
Aus dem Umfeld der Familie erfahren wir, dass die Zweijährige bereits recht selbstständig war und wir fragen uns, wie um Himmels Willen das kleine Kind es geschafft hat, die Leiter hinunterzuklettern und alleine die Tür zum Haus zu öffnen.
Kröger weist zudem auf einen weiteren Punkt hin: Nach den heftigen Regenfällen führen die Flüsse in der Gegend derzeit einen höheren Pegelstand und ein Teil des Grundwassers ist verdunstet. Dadurch bestehe eine erhöhte Gefährdung für die Kinder. Wie lange sich die Mutter den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft stellen muss, ist unklar – vielleicht über Weihnachten.
Die Polizei ermittelt noch. Dass auch die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung behauptet, dürfte als Beleg dafür gelten, dass auch sie ein Unglück erleidet. Statt öffentlich zu spekulieren, will Kröger den bisher angenehmen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufrechterhalten.