Florian Teichtmeister Krankheit –Staatsanwältin Julia Kalmar sollte am Mittwochvormittag im Großen Schwurgerichtssaal in Wien Anklage gegen den Angeklagten Florian Teichtmeister erheben. Dem heute 43-jährigen Schauspieler wird vorgeworfen, mindestens 58.000 „pornografische Darstellungen Minderjähriger und unsittlich handelnder Personen“ in seinem Besitz zu haben, wie das Strafgesetz derartige Fotos und Aufnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch nennt.
Kurz vor Mittag am Dienstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihren Mandanten zum Schweigen bringen könnte. In einer E-Mail an die Presse erklärte die Vizepräsidentin und Sprecherin des Landscourt, Christina Salzborn, dass sich der Prozess wegen der «akuten Erkrankung» des Angeklagten verzögern werde. Zum federführenden Richter wurde Apostol ernannt.
Es gibt keinen Hinweis auf die Herkunft
Über die Gründe für das Verbot spricht niemand. Das Gericht lässt sich von Michael Rami beraten, einem auf Verfassungsrecht und Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt, der Philipp Wolm als Prozessbevollmächtigten von Teichtmeister unterstützt. Rami behauptet, es sei unmöglich, die Ursache für die Erkrankung seines Mandanten zu ermitteln. Und er rät dringend von Spekulationen ab. Ob Richter Stefan Apostol in den nächsten Tagen ein ärztliches Attest über die Ursache der Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt wird, wie es in solchen Fällen üblich ist, wollte Rami nicht kommentieren.
Gerüchten zufolge begann der neue Fall Teichtmeister im August 2021. Als es zu einem Streit zwischen dem Fahrer und einem weiteren Autofahrer kam, rief der Freund des Fahrers die Polizei. Als die uniformierte Polizei Wien-Alsergrund bei Florian Teichtmeister zu Hause eintraf, gestand dieser sofort, dass er dort illegale Dateien aufbewahrt hatte. Er übergab der Polizei seine elektronischen Geräte, darunter Smartphone, Laptop und USB-Stick. Zwei Tage später übergab der bekannte Schauspieler der Kriminalpolizei weitere 19 Festplatten.
Zwei Vorwürfe blieben allerdings ohne juristische Konsequenzen. Teichtmeister behauptete, er besitze den Benzoylecgoninmethylester für den Eigenbedarf, sodass trotz Vorwürfen fortgesetzten Missbrauchs gegen seine Lebensgefährtin und der Entdeckung von weit über 100 Gramm Kokain keine Anklage erhoben wurde. Es konnten keine Beweise dafür gefunden werden, dass der Freigelassene den verbotenen Stoff verkauft oder gar damit gehandelt hätte.
Es wäre jedoch unangemessen, jemandem den Besitz pornografischen Materials mit Darstellungen von Jugendlichen vorzuwerfen. Der Mime wurde als IT-Berater geoutet, nachdem ihm vorgeworfen wurde, seit 2008 sexuell eindeutiges Material gesammelt zu haben. Die Erwähnung von Gewaltfantasien in anderen Fotos durch den Angeklagten war vor Gericht jedoch unzulässig. Teichtmeister scheint sein Problem selbst gelöst zu haben; seine Anwälte sagen, er habe eine Therapie begonnen.
Zwei Jahre sind durchaus machbar. Dem 43-Jährigen drohen möglicherweise bis zu zwei Jahre Gefängnis. Obwohl die Meinungen auseinander gingen, waren sich die meisten einig, dass ein Ersttäter eine Strafe im mittleren bis niedrigen Bereich erhalten und ermahnt werden sollte, die Therapie fortzusetzen.
Im Gegensatz dazu wurde am vergangenen Montag ein 59-jähriger Mann vom Salzburger Landesgericht des illegalen Besitzes von über 500.000 Akten für schuldig befunden und zu neun Monaten Hausarrest verurteilt, um seine Strafe abzusitzen. Hätte ein psychiatrischer Gutachter jedoch festgestellt, dass bei ihm ein hohes Risiko für eine erneute Straftat besteht, hätte das Gericht ihn in eine Klinik für psychisch kranke Straftäter einweisen können.
Die nun verzögerten Verfahren im Zusammenhang mit der Bekanntheit des Angeklagten mögen zwar auffallen, ein Ausreißer ist diese Tat leider jedoch nicht. Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2021 310 Personen wegen Verstößen gegen § 207a verurteilt. Davon sind 27 Minderjährige und 34 junge Erwachsene (18-21 Jahre alt).
Aktuelle Studien zur Pädophilie kommen zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Prävalenz dieser Problematik der sexuellen Orientierung wird auf 3 bis 1 Prozent geschätzt. „Es handelt sich um eine akute Erkrankung“, erklärte Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami am 7. Februar 2023 (Michael Möseneder). Rami war einer der beiden Anwälte Teichtmeisters. Auch nähere Informationen liegen uns nicht vor. Rami, ein renommierter Spezialist für Medienrecht, warnte davor, voreilige Schlüsse über die Ursachen des Stillstands zu ziehen. Anfragen der APA an Wolm blieben unbeantwortet.
Zwei Smartphones, zwei Laptops, ein Desktop-Computer, drei externe Festplatten, ein USB-Stick und drei Speicherkarten gehören zu den elektronischen Geräten, auf denen Teichtmeister die geheimen Informationen gespeichert haben soll. Ob in den zurückbehaltenen Dateien nur Kinder oder Jugendliche aufgeführt waren, ist nicht bekannt, obwohl das Material sichergestellt und ausgewertet wurde.
Zuletzt prüfte der Vorsitzende Richter des Verfahrens, ob die 58.000 Dateien den Tatbestand des angeklagten Verbrechens erfüllen. Kinderpornografen müssen mit härteren Strafen rechnen. Als Folge des Falles Teichtmeister hat die Regierung eine Verschärfung der Strafen für die Ersteller von Bildern beschlossen.
Der Schauspieler Florian Teichtmeister wurde wegen des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landesgericht Wien hörte Lesungen aus Teichtmeisters „pädo-sadistischen“ Werken.
Der Schauspieler Florian Teichtmeister erlangte durch die Rolle des Kaisers Franz Josef in der Biografie „Corsage“, die vom Leben der österreichisch-ungarischen Königin Elisabeth (auch „Sisi“ genannt) inspiriert war, Berühmtheit. Die Film- und Bühnenkarriere des Schauspielers scheint nach seiner Entlassung vom Wiener Burgtheater beendet zu sein.
Teichtmeister wurde kürzlich zu zwei Jahren Gefängnis ohne Aussicht auf Entlassung verurteilt, nachdem er vor Gericht wegen Kinderpornografie angeklagt worden war. Es gab einige Diskussionen darüber, ob das Theater nach dem Vorfall zu langsam reagierte oder nicht.
Am 5. September 2023 wurde der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Die vom Wiener Landesgericht verhängte zweijährige Haftstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Schauspieler heiratet.
Der berühmte Fernseh-, Film- oder Bühnenkünstler muss sich einer Therapie unterziehen und sich stichprobenartigen Drogentests unterziehen. Wenn er gegen diese Regeln verstößt, muss er laut Entscheidung der Jury wie jeder andere psychisch kranke Kriminelle in eine Anstalt eingewiesen werden.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, kinderpornografisches Material zu besitzen und es produziert zu haben. Der 43-Jährige behauptet, alle Spekulationen seien richtig. Ein Gesprächsteilnehmer sagte: „Niemand wusste davon.“ Im Prozess drohte Teichtmeister mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten in eine Anstalt für Geisteskranke einzuweisen, sollte er wegen psychischer Erkrankungen auf nicht schuldig plädieren.
Der österreichische Schauspieler steht im Verdacht, zwischen Februar 2008 und August 2021 76.000 Kindesmissbrauchsfotos auf seinem Server gespeichert zu haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft geht es dabei um rund 47.500 Fälle, in die Jugendliche unter 14 Jahren verwickelt sind.
Die Ermittler fanden zudem manipulierte Dateien, was ein noch schwereres Vergehen darstellt als der «bloße Besitz» von Kinderpornografie. Im Laufe seiner Karriere hat Teichtmeister Zehntausende Akten zusammengetragen, aus denen Staatsanwältin Julia Kalmar vor dem Wiener Landesgericht Dokumente verlas.
Der Entführer bezeichnete die niedergeschriebenen Fantasien als pseudosadistisch. Die kinderpornografischen Objekte wurden bei einer routinemäßigen Hausdurchsuchung gefunden, nachdem Teichtmeisters langjähriger Lebensgefährte Anzeige erstattet hatte. Der Schauspieler bestritt zunächst, eines der 58.000 Archivfotos von Kindesmissbrauch zu besitzen. Die erste Anhörung im Februar wurde verschoben, weil es dem Angeklagten nicht gut ging.
Florian Teichtmeister gehört seit der Spielzeit 2019/2020 zum illustren Ensemble des Burgtheaters. Zuvor war er 14 Jahre lang Mitglied der Josefstadt-Gruppe am Wiener Theater und studierte dort Schauspiel. Teichtmeister arbeitete für Theater, Film und Fernsehen. Zuletzt wirkte er am Historiendrama „Corsage“ mit. Der gebürtige Wiener sang 2019 den Papageno in der Inszenierung von Mozarts „Zauberflöte“ an der Berliner Staatsoper Unter den Linden.
Vor Gericht beschrieb Teichtmeister seine eigenen Motive als einen «Eskalationsprozess». Er stellte fest, dass die problematischen Jugendlichen, denen er begegnete, immer jünger zu werden schienen. Seine gewalttätigen, verräterischen Wünsche wurden schließlich zu Papier gebracht. Über seine Schriften notierte er: «Es ist der letzte Schritt in einer zunehmenden Spirale zur Furchtlosigkeit.»
Der Anwalt betonte, sein Mandant habe sich gegenüber Dritten nicht strafbar gemacht und bezeichnete den Vorfall als „rein digitales Verbrechen“. Teichtmeister befinde sich seit zwei Jahren in Behandlung, „um ihm bei der Bewältigung der psychischen Probleme zu helfen, die zum Besitz der oben genannten Dateien geführt haben“.
Das Burgtheater und sein Intendant Martin Kuej bestätigten im September 2021, den Schauspieler kontaktiert zu haben, nachdem Medienberichte und Spekulationen dies nahelegten. In der Stellungnahme vom 15. Jänner 2023 heißt es: „Florian Teichtmeister hat die damaligen Vorwürfe vehement und glaubhaft zurückgewiesen.“
Den Bericht veröffentlichte er als Rache für einen Streit mit seinen Ex-Partnern. Er sagte: „Ich habe alle meine Computer, Datenträger und Telefone übergeben und verspreche Ihnen, dass alle Verdachtsmomente sehr bald aufgeklärt werden.“ Das hat Florian Teichtmeister uns erzählt. Von Teichtmeisters Verbrechen, seinem Geständnis und seiner Hilfsbereitschaft gegenüber den Behörden erfuhr die Öffentlichkeit am 13. Januar 2023 dank der Medien.
Am selben Tag verkündete die Theaterleitung Teichtmeisters Entlassung und erklärte, der Vertrag des Schauspielers mit dem Ensemble werde mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Mehrere Sender entfernten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Sendungen mit Teichtmeister aus ihren Programmen und Archiven. Teichtmeister dürfe für diese Karikaturen des Kindesmissbrauchs nicht hart bestraft werden.