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Anne Meier Göring: Der Fall der Gruppenvergewaltigung in Hamburg

Anne Meier Göring

Anne Meier Göring – Zum Auftakt hatten neun Männer im September 2020 ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark festgenommen. Nach einer 68-stündigen Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Hamburg neun Angeklagte wegen angeblicher Körperverletzung zu unterschiedlichen Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil wurde am Dienstag verkündet.

Den vier zu langen Haftstrafen verurteilten jugendlichen Straftätern wurden Resozialisierungsmaßnahmen und Strafmaßempfehlungen zugesprochen. Über die Verlängerung der auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe wird bei vier Angeklagten nach Ablauf von sechs Monaten entschieden. Ein weiterer Mann wurde wie der ehemalige achte Angeklagte am 5. April 2023 aus der Haft entlassen.

Ein in den Augen vieler Social-Media-Nutzer zu milde ausgefallenes Urteil. Auf Plattform X wurde etwa Anne Meier-Döring, die Vorsitzende des Jugendgerichts, schikaniert. „Die Hamburger Mauer hat ein Gesicht“, schreibt ein X-User. Ein Richter spricht die Täter des Bandenmissbrauchs eines 15-jährigen Mädchens frei. „Es handelt sich um Anne Meier-Göring, die Richterin, die 9 Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu Gefängnisstrafen verurteilte“, schreibt ein anderer User. („Schämt euch!!!!“).

Der Hamburger Richterbund hat nun als Reaktion auf im Netz kursierende Kommentare seine Solidarität mit den Kollegen bekundet. „Die unerträgliche Hetze“ und „die persönlichen Angriffe“ hieß es in seiner Stellungnahme. Die Kollegen hätten in diesem Fall lediglich die ihnen vom Grundgesetz zugewiesenen Pflichten erfüllt. Die Verbreitung des erblichen Verhaltens in den sozialen Medien stelle einen kalkulierten Angriff auf den Staat dar. „Die Gewaltaufrufe gegen den Richter – die zudem einen einwanderungsfeindlichen Hintergrund hatten – waren in höchstem Maße unerträglich“, heißt es in der Stellungnahme.

Nach Angaben des Richterbundes haben die zuständigen Landgerichtskammern in einem langen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen zusammengetragen und schließlich ein differenziertes Urteil gefällt. Doch die Zwischenrufer attackierten den Richter mit tendenziöser Polemik persönlich – ohne die Hintergründe des Falles offenzulegen. Bewährungsstrafen bei Jugendstrafen würden als „Freisprüche“ bezeichnet, obwohl sie ein Instrument des Jugendstrafrechts sind und deutlich härter ausfallen.

Nach dem Stadtpark gehe ich in Richterins Internetcafé.

Die Vorsitzende der Jugendkammer, Anne Meier-Göring, zeigt sich von den Urteilen im sogenannten „Stadtpark“-Prozess schwer getroffen. Acht minderjährige Angeklagte wurden nach dem Gruppenangriff auf einen 15-Jährigen zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer davon wegen einer Straftat. Nun nutzt ein rassistischer Online-Mob das Internet, um der erfahrenen Richterin mit Gewalt und sogar Mord zu drohen. Angesichts der Kontroverse hat sich der Hamburger Richterverband gegen den „Angriff auf den Rechtsstaat“ ausgesprochen und offen mit seinen Kollegen gesprochen.

Die Urteile liegen seit gestern beim Landgericht Hamburg rechtskräftig vor: zwei Freisprüche, acht Verurteilungen wegen Jugendstraftaten, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Danach wurde nachgewiesen, dass der Angeklagte im September 2020 ein 15-jähriges Mädchen auf der Parkwiese gewaltsam angegriffen hatte. Menschlichkeit und Aufruf zur Gewalt in der Migration

Viele Menschen halten die Urteile für zu milde und üben in den sozialen Medien heftige Kritik an Richterin Anne Meier-Göring. „Es geht mehr oder weniger um die Androhung von Gewalt gegen sie und den Wunsch, dass sie selbst Opfer von Schikanen wird“, schreibt der Hamburger Richterverband.

Nach Ansicht des Richterverbandes würden Verurteilungen wegen Jugendstraftaten mit einem Strafmaß, das «eine der härtesten Strafen im Jugendstrafrecht» darstelle, in diesem Fall als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. «Die – auch aus Einwanderungsgründen motivierten – Gewaltaufrufe gegen den Richter sind furchtbar.» Unter den Angeklagten seien fünf Männer deutscher Staatsangehörigkeit, außerdem ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Soldat.

DRINGENDE HAMBURGER-EINSCHRÄNKUNG!

Acht von zehn Angeklagten mit Bewährungsstrafen kommen aus dem Urteil wegen der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen. Ist das möglich? Abschreckung funktioniert anders. Die Zahl der Festnahmen von Banden hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als vervierfacht, von 250 auf 789.

Was ist schockierender, die Tat oder das Urteil? Das ist schwer zu sagen. Was ist: In der Nacht zum 20. September 2020 besucht eine 15-Jährige eine Party auf dem Festgelände im Hamburger Stadtpark und ist am Ende stark betrunken und im Drogenrausch mit 1,6 Milligramm. Zunächst wird sie von vier jungen Männern auf einem Feld verschleppt und brutal angegriffen. Danach sollen ihr Handy und Reisepass gesichert werden, damit ihre Freunde sie nicht finden können.

Zwei weitere Männer kommen auf sie zu, als sie auf dem Festgelände, wo sich noch immer relativ kleine Gruppen junger Männer aufhalten, ihrem Ärger Luft macht. Berichten zufolge hatte einer der ersten Mörder weitere Männer über die Taten informiert, wie die Richterin erläuterte. Dass eine verstörte junge Frau allein auf dem Gelände unterwegs war, sprach sich unter den Männern herum.

Die 15-Jährige wird dann zuerst von einem anderen jungen Mann und dann noch einmal von drei Männern einer Bande angegriffen. Später stellt sich heraus, dass sie genetische Merkmale von neun Pferden besitzt. Das Ignorieren der Warnungen der Engel war ein Schritt in diesem Prozess.

Fünf der Männer besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit (ob sie eine Migrationsgeschichte oder eine zweite Staatsangehörigkeit hatten, ist nicht bekannt), die anderen fünf kamen aus Syrien, Afghanistan, Montenegro, Armenien und Kuwait; sie waren alle zum damaligen Zeitpunkt zwischen 17 und 19 Jahre alt.

Das Urteil: Nur einer der zehn Angeklagten wird zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Da seine DNA am Körper des Opfers nicht gefunden wurde, wird einer der zehn Angeklagten freigelassen. Die anderen acht Mörder erhalten alle Bewährungsstrafen. Die Strafen reichen von einem bis zwei Jahren Gefängnis. Die acht Mörder verlassen den Gerichtssaal als freie Männer.

Auch wenn «keiner der Angeklagten» «ein Wort des Bedauerns geäußert» habe, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Nach der Aufhebung des Urteils gingen Wellen der Empörung hoch. Auf X (früher Twitter) trendeten viele Hashtags wie #Bewährung, #Richter und #Urteil gleichzeitig. In den sozialen Medien steht Richterin Anne Meier-Göring in der Kritik. Sie hatte bereits 2016 nach Silvester gegen drei Mörder ein mildes Strafmaß verhängt. Eine derart milde gesteigerte Angst schreckt potentielle Mörder nicht ab, jedenfalls nicht anders.

Eigentlich ist das milde Urteil nicht anfechtbar.

Während Erwägungen wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürften, orientiere sich die Länge von Jugendstrafen im Jugendstrafrecht am Erziehungsbedarf des einzelnen Angeklagten, erläutert das Landgericht in seiner Pressemitteilung.

Ist der „Erziehungsbedarf“ nicht deutlich erkennbar, wenn junge Männer, die häufig aus frauenfeindlichen Kulturen kommen, einer offensichtlich stark betrunkenen jungen Frau nicht helfen, sondern sie vergewaltigen?

Und wenn wir schon bei der Prävention sind: Die Zahl der Gruppenbedrohungen ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. 2016 wurden 524 Gruppenbedrohungen angezeigt, 2013 waren es noch 250. Auch bei der anderen Hälfte bleibt der Migrationshintergrund statistisch unerkannt.

Präventive Maßnahmen zum Schutz von Frauen könnten harte Strafen für potenzielle Täter beinhalten. Dennoch dürfte sie dieses Urteil eher überzeugen. Eine Richterin sieht sich im Internet heftiger Kritik ausgesetzt, nachdem ihre Jury angeblich ein zu mildes Urteil gefällt hatte. Die Täter wurden zu Jugendstrafen verurteilt.

„Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, lautet das Verfassungsprinzip. Sie fällen „im Namen des Volkes“, ein Urteil gilt also unabhängig von der Meinung Einzelner. Dies ist der Prozess zur Bestätigung eines Urteils.

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg hat bei manchen Menschen für Empörung gesorgt und sie machten ihrem Ärger über den amtierenden Richter im Internet Luft. Doch was ist passiert?

Tatort: ​​Brandstiftung im Hamburger Stadtpark

Im September 2020 wurde ein 15-jähriges Mädchen in einem Hamburger Park von mehreren Angreifern angegriffen. Nach einem zweieinhalbjährigen Prozess verurteilte das Jugendgericht neun der Angeklagten zum Tode. Ein zehnter Angeklagter wurde freigelassen, ein achter Angeklagter ursprünglich auch. Nur ein 19-Jähriger erhielt eine noch schlimmere Strafe. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Richter: Reuelose Mörder

Nach Kenntnis des Gerichts sind fünf der zehn Angeklagten deutsche Staatsbürger. Die anderen sechs stammen aus Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und vom Militär. Richterin Meier-Göring erklärte, alle Deutschen seien lange genug sozialisiert worden, um das Unrecht ihres Handelns zu verstehen. Zugleich kritisierte sie das Vorgehen der jungen Männer: Der Wert der Jugendstrafe wird vom Gericht verhängt.

Dass das Urteil so falsch ist, sorgt für große Verwirrung. Sie halten es für zu milde. Grundlage für die vergleichsweise milden Strafen ist das Jugendstrafrecht. Im Vordergrund steht die Resozialisierung der Mörder.

In Wirklichkeit ist das Urteil des Hamburger Strafgerichts für eine Jugendstraftat kein abwertendes Urteil. „Mit der Durchsetzung des Jugendstrafgesetzes wird eine Straftat gegen die Freiheit zur Ausnahme“, erklärt Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die sogenannte Vorbewährungszeit. Die Entscheidung, ob die Strafe verbüßt ​​werden muss, also ob der Jugendliche zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, wird vom Gericht an den Jugendlichen zurückgegeben. Während dieser Zeit wird dem Jugendlichen die Aufgabe übertragen, Bewährungshelfer zu werden, und es wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Pflichten und Verantwortungen erfüllt.

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