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Lauterbach Geld Eltern

Lauterbach Geld Eltern

Lauterbach Geldeltern – Die Verwusserung der Familie Lauterbach begann schon lange vor dem 10. März 2023. Elisa und ihr Mann haben zehn Kinder, die ganze Familie lebt mittlerweile in einem umgebauten Kindergarten in Wendisch Baggendorf, Mecklenburg-Vorpommern. Seit jenem Tag im März ist die Familie mit einem Sohn gesegnet, der mittlerweile ihr achtes Kind ist. Karl Lauterbach, so sein Name. Der Sohn einer MV-Familie heißt Karl Lauterbach.

Dass der zwei Monate alte Knirps den gleichen Namen trägt wie die aktuelle Bundesgesundheitsministerin, ist kein Zufall. Sein Vater wollte ihm schon immer einen deutschen Namen geben und Elisa fand „Karl“ hübsch. Der Minister in Berlin kann sich getrost um uns kümmern.

Umso mehr, wenn man bedenkt, wie lange das kinderlose Paar oder die Familie schon auf das Kinder- und Elterngeld und den Kinderfreibetrag wartet. Das würde ihre Mutter von acht Kindern dem gleichnamigen, 60 Jahre älteren Mann am liebsten sagen. Noch immer warten die Lauterbachs auf ihr Kindheitserbe.

Die Familie überwand ihre finanziellen Probleme schließlich, indem sie zwei Ferienhäuser vermietete und Tiere auf ihrem Grundstück hielt. Ein schwerer Schicksalsschlag erlitten die Lauterbachs vor sieben Jahren, als ihre neugeborene Tochter Kathy am plötzlichen Kindstod starb.

Auch der kleine Karl hatte es zu Beginn seines Lebens nicht leicht. Das 48 Zentimeter große und 2810 Gramm schwere Baby hatte neben seiner Kleinwüchsigkeit auch Atemprobleme. Diese waren zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits behoben. Im Moment gehe es ihm gut, sagte seine Mutter. Er sei ein wahrer Gentleman.

Vielleicht ist es auch die Schuld des Gesundheitsministers selbst. In diesem grundsätzlichen Punkt stimme ich Karl Lauterbach zu: „Die Pflegeversicherung braucht mehr Geld.“ Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung betrug allein im vergangenen Jahr rund 2,2 Milliarden Euro, in diesem Jahr dürften weitere 3 Milliarden Euro nötig sein.

Statt diese Lücke mit Steuergeldern zu stopfen, wie es staatliche Gesundheits- und Sozialprogramme vorsehen, will unser Bundesgesundheitsminister den Beitragssatz erhöhen. Wer keine Kinder habe, solle gezielt zum Spenden ermutigt werden, schreibt er auf Twitter: „Die meisten Menschen treffen eine bewusste Entscheidung darüber, ob sie eine Familie gründen oder nicht.“

Dennoch gibt es viele, die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen Kinder entscheiden, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, wegen des Verlusts eines Kindes bei einer Tragödie oder aufgrund eigener Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch.

Es geht nicht wirklich um ein paar Dollar mehr, sondern eher um das Gefühl, ausgeschlossen und ungerecht behandelt zu werden. Ist es nicht so, dass niemand, der ausgeschlossen wird oder durchs Raster fällt, heute noch dieselbe Bedeutung hat wie gestern?

Allerdings ist Kinderlosigkeit nach wie vor ein ernstes Problem, das sich nicht mit Gummihandschuhen angehen lässt“ und „Sie werden es später bereuen, keine Kinder zu haben“ werden oft ohne lange nachzudenken gesagt.

Nur wenige Menschen bedenken, dass nicht jeder daran interessiert ist, die persönlichen Beweggründe für bestimmte Handlungen zu erfahren, und dass die Beantwortung solch bohrender, oft zorniger Fragen emotional belastend und sogar körperlich schmerzhaft sein kann.

Menschen wie ich, die keine Kinder bekommen können, werden durch diese Regelung doppelt bestraft. Ich hätte mir hier von den Entscheidungsträgern mehr Feingefühl erwartet, vor allem von Karl Lauterbach, der sonst immer als einer der Ersten dafür sorgt, dass Menschen nicht diskriminiert werden.

Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen gesellschaftlichen Beitrag und es muss mehr getan werden, um diese Belastung zu reduzieren. Dies wäre nicht nur angesichts der gestiegenen Belastungen gerechtfertigt, sondern würde auch dafür sorgen, dass sich wieder mehr Menschen Kinder leisten können.

Kinderlose Erwachsene tragen aber auch auf andere Weise zum Erhalt der Solidargemeinschaft bei, etwa durch die Zahlung des vollen Steuerbeitrags, mit dem unter anderem Schulen und Kitas finanziert werden, und durch die Arbeit während der klassischen Schulferien und der Ferien, in denen Familien zusammenkommen. Ehrlich gesagt sind wir in mehr als einer Hinsicht aufeinander angewiesen.

Aber wenn man die Einteilung in Gruppen, in diesem Fall „Kinderlose“, gut findet, könnte man eines Tages meinen, es wäre eine gute Idee, beispielsweise Raucher oder Übergewichtige stärker zu verpflichten, um die staatlichen Krankenkassen zu entlasten. Die Kosten der Kinderbetreuungsversicherung sinken für Familien ab dem zweiten Kind. Die Pflegedienste werden gestärkt und die Kosten für die häusliche Pflege gesenkt.

Auch für pflegende Angehörige wird es einfacher, Hilfen zu beantragen und zu erhalten. Das hat der Deutsche Bundestag heute mit dem „Pflege- und Überlastungsgesetz“ (PUEG) beschlossen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird in zwei Schritten erneuert: Bis zum 1. Juli 2023 muss die finanzielle Basis stabilisiert sein. Damit können dringend notwendige Leistungssteigerungen bereits im neuen Jahr 2024 beginnen. In einer zweiten Stufe sollen dann alle Pflegebedürftigen in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden werden.

Die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Leistungen auch telefonisch zu bestätigen, erleichtert die Bearbeitung von Leistungsanträgen und entlastet sowohl die Antragsteller als auch die erbrachten medizinischen Leistungen. Durch die Anordnung weiterer Ausbaustufen kann das stationäre Gesundheitswesen die Einführung des Personalbemessungssystems beschleunigen. Dabei ist die aktuelle Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.

Zusätzliches Personal in Ersatzreserven kann künftig routinemäßig finanziert werden, um den Druck auf das Stammpersonal zu verringern und die Notwendigkeit von Leerlaufzeiten zu reduzieren. Darüber hinaus wird das Gesundheitssystem seine Infrastruktur verbessern, um hochqualifiziertes ausländisches Gesundheitspersonal anzuziehen.

Zukünftige Kosten für Zeitarbeit können aus Mitteln der solidarischen Pflegeversicherung in der Regel nur bis zur Höhe der jeweiligen Tarifstufen finanziert werden, was einerseits die wirtschaftlichen Anreize für Zeitarbeitsunternehmen mindert und andererseits Mittel frei macht, die unmittelbar bei den Pflegebedürftigen und Pflegedienstleistern eingesetzt werden können.

Ziel der Gründung eines Kompetenzzentrums für digitale Gesundheitsversorgung ist es, die Leistungsfähigkeit der Technologie zu nutzen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern und zu stärken und ihre praktische Anwendung zu erleichtern.

Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Gesundheitseinrichtungen in Höhe von voraussichtlich 300 Millionen Euro wird um zusätzliche Fördersätze erweitert und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Gesundheitsminister Lauterbach will die Bevölkerung besser vor Hitzestrahlung schützen und berät sich deshalb mit Fachleuten. Am Montag will er eine nationale Hitzeschutzstrategie vorlegen. Die „Bild am Sonntag“ (Bams) hatte zuerst über den Entwurf eines Diskussionspapiers berichtet. Darin heißt es: „Beim Klimawandel ist das ein Problem.

Wie es weiter heißt: Auch für Städte und Krankenhäuser werde es konkrete Ideen geben. Als Alternativlösung will Lauterbach das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nutzen. Dies könne die „perspektivische Grundlage zur Lösung von Interventionsrückständen“ sein, heißt es in dem Papier.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Frankreich, dessen Hitzepolitik je nach Außentemperatur variiert. Das Umweltministerium und weitere betroffene Ressorts (Verkehr, Bau, Arbeit und Soziales, Inneres) planen die Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. Unterdessen beklagen Experten, dass die USA beim Hitzeschutz hinterherhinken. Auch Absichtserklärungen, juristische Dokumente und andere Unterlagen seien wertlos, sagte er der Nachrichtenagentur KNA.

Der Hitzeschutz für die 1.900 Krankenhäuser und 12.000 Pflegeheime müsse innerhalb von drei Jahren fertiggestellt sein. Zudem dürften Neubauten nicht eröffnet werden, wenn die Temperatur in jeder Wohnung nicht auf höchstens 25 Grad begrenzt sei. Entsprechende Maßnahmen müssten im Baurecht verankert werden.

Kurz zuvor hatte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, erklärt, dass ähnliche Maßnahmen auch in Kindergärten, Schulen und Betrieben nötig seien. Schätzungsweise 4.500 Menschen starben im vergangenen Sommer in Deutschland an der Hitze.

Um die Zustellung mit den notwendigen Unterlagen und der Originalunterschrift vorzubereiten, können Sie die Elterngeldanträge über das Online-Portal erstellen, verwalten und ausdrucken oder dies von der Elterngeldstelle für Sie erledigen lassen.

Die erforderlichen Fragen werden auf Basis der bereitgestellten Informationen individuell auf den Befragten zugeschnitten. Auch bei der elektronischen Bewerbung wird auf die Unterschriftspflicht nicht verzichtet. Daher können Sie sowohl auf eine druckbare Version der Online-Adresse als auch auf einen Druckservice zugreifen.

Im Rahmen des Bundesverbandstages übergab VdK-Präsidentin Verena Bentele den Abschlussbericht der umfassenden VdK-Studie zur Nachtpflege an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Zum Abschluss der Pflegekampagne des VdK-Sozialverbands wurde auf der Bundesverbandstagung Mitte Mai in Berlin Bentele als großer Meilenstein gefeiert. Im Laufe dieser über ein Jahr dauernden Kampagne hatte der VdK zahlreiche Demonstrationen und Aktionen durchgeführt, um die Öffentlichkeit und vor allem politische Entscheidungsträger auf den Missstand in der häuslichen Pflege aufmerksam zu machen.

Die VdK-Pflegestudie ist der Grundstein dieses enormen Aufwands und die Basis für seine wissenschaftliche Begründung. Der VdK hatte im vergangenen Jahr immer wieder auf die zahlreichen durchgeführten Studien und die daraus resultierenden Erkenntnisse hingewiesen, etwa zur Armutsgefährdung pflegender Angehöriger und zur Unsicherheit der Rechtslage rund um den 24-Stunden-Arbeitstag.

Bei der Übergabe der Studie an Minister Lauterbach betonte VdK-Präsident Bentele: „In dieser Studie stecken Geld, Zeit und viel Herzblut von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Mitgliedern und vom beauftragten Forschungsteam.“

Mehrere Ladungen

Sie forderte den Minister zudem auf, die Studie an andere Kabinettsmitglieder und andere Beamte weiterzugeben. Bentele, der gerade als VdK-Präsident wiedergewählt wurde, forderte eine „tiefgreifende“ Reform der häuslichen Alten- und Behindertenpflege.

Minister Karl Lauterbach machte auf dem VdK-Verbandstag deutlich, dass er sich in den laufenden Koalitionsverhandlungen mit der Regierung für eine bessere häusliche Pflege stark machen werde. Er verwies auf den sogenannten „Entlastungshaushalt“, der voraussichtlich in die laufende Gesundheitsreform einfließen soll. Der VdK reagierte darauf harsch.

Lauterbach würdigte die politische Lobbyarbeit des VdK mit den Worten: „Der VdK hat das Erreichte maßgeblich mitgestaltet.“ Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die endgültige gesetzgeberische Entscheidung des Bundestages zur Gesundheitsreform und zum Entlastungshaushalt noch nicht gefallen. Alles dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der VdK-ZEITUNG!

Pflegeheime erhalten einen erweiterten Zuschuss zur Finanzierung von Initiativen, die ihren Mitarbeitern helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Das Carer Insurance Program wird über einen Zeitraum von vier Jahren innovative lokale und nachbarschaftliche Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen finanzieren, um der Stärkung der Pflege in den Gemeinden neue Impulse zu verleihen.

Gleichzeitig behalten die Kommunen das Initiativrecht, Pflegekoordinationsstellen einzurichten, in denen sich ältere Menschen und ihre Angehörigen beraten lassen können. Der allgemeine Beitragssatz wird mit sofortiger Wirkung moderat um 0,35 Prozentpunkte erhöht1.

Die neue Beitragshöhe soll bis zum 1. Juli 2023 zur Absicherung bestehender Ansprüche auf Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und zur Finanzierung der im Rahmen dieser Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen beitragen. Diese Maßnahme bringt zusätzliche Einnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund hat die Kompetenz, bei unvorhergesehenem Finanzierungsbedarf die Beitragshöhe für die Zukunft per Gesetz festzulegen. Bundestag und Bundesrat müssen daran mitwirken.

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