Lebt Alfons Schuhbeck noch? –Wenn Sternekoch Alfons Schuhbeck in einer TV-Session ein Kompliment macht, ist das Ergebnis meist ein gemurmeltes „Kann man nicht meckern“ vom Küchenchef an seinen Gesprächspartner. Ein größeres Lob könnte ein gebürtiger Traunsteiner kaum aussprechen. Wie schon bei der ZDF-Sendung „Lanz/Kerner kocht“ ist er auch bei „Die Küchenschlacht“ dabei und steht dort den konkurrierenden Köchen als Mentor zur Seite.
Trotz Schuhbecks allgegenwärtiger Fernsehpräsenz blieben Informationen über sein Privatleben weitgehend unter Verschluss. Hinweise auf Privatspionage gab es nicht. Dass der Meisterkoch mindestens vier Kinder zur Welt gebracht hat, ist allgemein bekannt, eine Ehefrau taucht in seiner Biografie jedoch nicht auf. Über Frauen sprach er nur einmal, als er vom „Gastroinfoportal“ gefragt wurde, ob er Geburtstage feiere. Ich verabschiede mich jetzt, um den Abend mit meiner Frau und unseren drei Kindern zu verbringen.
Wir können mehr Spaß haben und mehr essen, als wenn ich ein Steak in die Pfanne lege und es in zehn Minuten esse. Sein aktueller Beziehungsstatus ist noch immer ein streng gehütetes Geheimnis. Kein Zweifel, Schubeck ist beruflich bis zu 18 Stunden am Tag auf den Beinen und mit seinem Job verheiratet.
Viel Zeit, sein Privatleben nach seinen Wünschen zu gestalten, scheint Alfons Schuhbeck nicht zu bleiben. Kein Wunder, dass unter Schuhbecks Leitung in der Münchner Innenstadt nicht nur sein Restaurant Schuhbeck’s, sondern auch sein Partyservice, sein Weinbistro, seine Kochschule, sein Gewürzgeschäft, sein Schokoladenladen und seine Eisdiele angesiedelt sind. Zudem dominierte Schuhbeck lange Zeit die Auswärtsspiele des FC Bayern München in der UEFA Champions League.
Damit er alle seine Vorhaben problemlos bewältigen kann, hat sich der engagierte Koch einen strikten Trainingsplan zurechtgelegt. Er beginnt seinen Tag mit einem morgendlichen Workout und beendet ihn mit einer zusätzlichen Trainingseinheit im Fitnessstudio. Laut seinem „Bild“-Artikel ist Alfons Schuhbeck zudem davon überzeugt, dass eine ausgewogene Ernährung für die Gesundheit unerlässlich ist und dass er die gesundheitsfördernde Wirkung von Ingwer schon vor Jahrzehnten entdeckt hat.
Das passt, er scheint sich mit Gewürzen auszukennen. Außerdem wird er im Jahr 2020 schlanker sein. Ein gesunder Mensch verliert in etwa einem Vierteljahrhundert 25 Pfund. „Ich bin jetzt bei 96 und werde 95 erreichen“, sagte er der „tz“ am Telefon.
Der berühmte Koch hat jahrelang gekocht und im Fernsehen gestanden, aber an den Ruhestand denkt er noch nicht. Wenn eines meiner Kinder jemals in meine Fußstapfen treten möchte, ist es herzlich willkommen. Sie brauchen Zeit und Raum, um zu verantwortungsvollen Erwachsenen heranzuwachsen, fernab von neugierigen Blicken. Dem „Gastroinfoportal“ sagte er einmal, er würde bis zu seinem 90. Lebensjahr kostenlos Benzin spenden.
Das Landgericht München I verurteilte den Sternekoch jedoch am 27. Oktober 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Ihm droht eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung.
Abweisungen wegen Steuerhinterziehung sind oft rechtskräftig. Das Landgericht München I habe lediglich Fragen der Vermögensaufteilung neu zu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Die Entscheidung der Vorinstanz sei fehlerhaft, weil «nicht alle für die Berechnung der Einkommensteuerschuld des Beklagten erforderlichen Tatsachen festgestellt» worden seien.
Privatporträt: Alfons SchubeckAlfons Schubeck, Koch und Unternehmer, hatte noch eine letzte naive Hoffnung: Er könne seine Unabhängigkeit bewahren. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr Gefängnis.
Sein Lebenswerk wurde zerstört und er trägt die volle Verantwortung dafür. Der betagte Starkoch Alfons Schuhbeck ist zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Am Dienstag verurteilte ihn das Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu einer lebenslangen Haftstrafe (mehr zum Fall lesen Sie hier). Von den staatlichen Fernsehstudios und der Münchner Elite in kurzer Zeit in den Bankrott und möglicherweise ins Gefängnis – Schuhbeck ist schwer gefallen.
Letzte Worte gesprochen von Alfons Schuhbeck
Vor Gericht versuchte der Koch mit dramatischen Worten, seine lebenslange Haftstrafe zu reduzieren. Er sagte Dinge wie: «Ich weiß, dass das, was ich getan habe, falsch war», berichtete die Nachrichtenagentur DPA. Er könne die Situation nicht mehr ändern, aber er könne versuchen, den Schaden, den er angerichtet habe, wiedergutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Drei Minuten vor Beginn der Plädoyers versuchte er mit Hilfe eines geheimnisvollen Gönners seine Steuerschulden zu begleichen, scheiterte damit jedoch. Die Summe, die Schuhbeck als Schadensersatz zahlte, betrug demnach knapp über 150 Euro.
Schuhbeck soll im Laufe des Verfahrens ein Geständnis abgelegt haben. Er begann mit den Worten: «Ich habe einige Fehler gemacht.» «Ich habe für mich, meine Freunde und Bekannten und sogar meine bisherigen Verteidiger etwas getan, weil ich nicht akzeptieren wollte, dass ich als Unternehmer versagt hatte.» In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Schuhbeck: «Der Kassenraub hatte nichts mit einem kaufmännischen Fehler zu tun.»
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf ein mildes Strafmaß, räumte aber ein, Schuhbeck habe in ihren Akten «ein sehr hohes Maß an krimineller Energie» an den Tag gelegt. Die Revision forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Schuhbecks Verteidigung wehrt sich gegen Enthauptung. Der Koch habe nicht irrational gehandelt.
Weil die Beweislage so erdrückend und der Schaden für gesetzestreue Steuerzahler so groß war, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als Schuhbeck zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Bei einer Steuerhinterziehung von einer Million Euro droht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine reguläre Gefängnisstrafe ohne Bezahlung; eine Beförderungsprämie sprach das Landgericht München nicht zu.
Ob Schuhbeck, der einst für die Queen und Angela Merkel kochte, weiterkämpfen wird, ist noch unbeantwortet. Er will innerhalb einer Woche mit seiner Rechtsabteilung beraten, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen soll. Auch die Staatsanwaltschaft ist zu Ermittlungen bereit. Der Starkoch, der wegen Steuerhinterziehung zu einer Millionenstrafe verurteilt wurde, hat den Anwalt gewechselt und lehnt eine Berufung gegen seine Verurteilung ab.
Damit wird Schuhbeck wohl etwas Zeit gewinnen. Experten zufolge könnte das Revisionsverfahren bis zu einem Jahr dauern. Die bisherigen Strafverteidiger Sascha König und Dr. Markus Gotzens «haben im Rahmen der Allparteienvereinbarung ihr Mandat gekündigt und sind nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig», sagte Schuhbecks Sprecher Peter Dietlmaier.
Das Gericht verurteilte Schuhbeck am 27. Juni 2017 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt knapp 2,3 Millionen Euro. Der Starkoch hatte hiergegen bereits Berufung eingelegt und nach Prüfung der Urteilsbegründung angekündigt, dieses notfalls zurückzuziehen.
Sein Sprecher Dietlmaier sagte: „Die Bemühungen von Herrn Schuhbeck bleiben von der Entscheidung zur Fortsetzung der Prüfung unberührt.“ Schuhbeck habe sich verpflichtet, sämtliche Schäden zu ersetzen. Mit möglichen Investoren habe man bereits Vorgespräche geführt.
Nun ist es amtlich: Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) am Montag mit, er habe das Urteil des Landgerichts München I weitgehend bestätigt. Der 74-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof erklärte dieses Urteil insgesamt für «abschließend und bindend». Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi sagte am Montag, sein Mandant habe «von seinem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch gemacht» und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs akzeptiert. «Während der Verhandlung vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck betont, dass er Verantwortung übernehme und an einer vollständigen Wiedergutmachung des Schadens arbeite.»
Allerdings müsse das Landgericht München I bestimmte Aspekte des Vermögensentzugs noch einmal prüfen, urteilte der BGH, «weil nicht alle für die Berechnung der Einkommensteuerpflicht des Angeklagten erforderlichen Informationen offengelegt wurden». Wenn der Staat einem verurteilten Straftäter Eigentum wieder wegnimmt, das er durch eine Straftat erworben hat, nennt man das «Vermögensentzug».
Wann genau Schuhbeck hinter Gitter muss, war zunächst unklar. Rechtsanwalt Norouzi behauptet, das BGH-Urteil bedeute, dass der Koch bis zu einer neuen Entscheidung über die Beschlagnahmung seines Vermögens uneingeschränkt weiterarbeiten könne.
Die Staatsanwaltschaft München I sieht das anders: „Die erneute Verhandlung zur Anklage ändert nichts am Zeitpunkt der eidesstattlichen Versicherung“, sagte eine Sprecherin. Das Gericht müsse die Ermittlungsunterlagen an die Staatsanwaltschaft zurückgeben. Zunächst aber die Staatsanwaltschaft.
Sobald das Gesetz dem örtlichen Rechtspfleger vorliegt, kann dieser mit der vollständigen Vollstreckung beginnen“, teilte die Sprecherin auf Nachfrage mit. „Der Verurteilte wird dann an den Galgen geführt.“ Allerdings dauere es „von Fall zu Fall unterschiedlich lange“, bis die Staatsanwaltschaft die Akten wieder einsammeln könne. Eine Sprecherin des Landgerichts München I erklärte, es sei möglich, mit der Vollstreckung der rechtskräftigen Teile von Urteilen zu beginnen, auch wenn über diese Teile noch keine Entscheidungen gefallen seien.
Schuhbeck, vom Gericht überzeugt, büßte 2,3 Millionen Euro ein; zu diesem Zeitpunkt ist nach aktueller Rechtsprechung eine Gefängnisstrafe praktisch unumgänglich. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Nach dem Urteilsspruch und der Strafaussetzung steht Schuhbeck vor den Trümmern einer langen und erfolgreichen Karriere.